Bildungsprämie nutzen und bis zu € 500,00 Euro vom Staat sichern !!!

Was heißt Bildungsprämie?
 

Es geht bei der Bildungsprämie um direkte finanzielle Unterstützung:

Der Wille sich weiterzubilden zahlt sich aus. Das Konzept nimmt besonders die individuelle berufliche Weiterbildung in den Blick, durch die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt stabilisieren und ausbauen können. Da man nicht immer genügend Geld für eine Weiterbildungsmaßnahme auf dem Konto hat, greift der Staat mit der Bildungsprämie den Interessierten unter die Arme. Die Bildungsprämie deckt über den persönlich ausgestellten Prämiengutschein in vielen Fällen die anfallenden Kosten für Fachkurse und Seminare zur Hälfte ab und macht sie dadurch leichter finanzierbar.


Die Bildungsprämie umfasst derzeit zwei Komponenten:

  • Den Prämiengutschein
  • Das Weiterbildungssparen


Wichtig:
Um die Bildungsprämie in Anspruch nehmen zu können, darf das ausgewählte Weiterbildungsangebot erst gebucht werden, wenn die jeweilige Beratungsstelle den Prämien- oder Spargutschein ausgestellt hat. Der Gutschein wird mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgegeben.

 

Der Prämiengutschein

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Der Zuschuss kann einmal jährlich in Anspruch genommen werden. In einer Prämienberatung prüfen geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben den Prämiengutschein aus. Der Prämiengutschein kann für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate eingesetzt werden, sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen.

 

Das Weiterbildungssparen

Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildung leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen Details.

 

Wichtig:
Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Jeder/jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.


Zusätzlich informieren wir Sie gerne über weitere Fördermöglichkeiten:

  • Bildungsscheck in NRW
  • Qualifizierungsscheck in Hessen

Bis zu 500 Euro für Ihre Weiterbildung!

 

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

 

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